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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geschäftsbedingungen (AGB) der Cleanworxx gmbh, Spittelberggasse 3/DG, A-1070 Wien, FN 334705 p, Handelsgericht Wien (nachfolgend „Cleanworxx")

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Cleanworxx, insbesondere für die Lieferung von Produkten zur Wasserbehandlung (z. B. CX-Water, CX-Water-Dosieranlage), Wandbeschichtungen (z. B. HygroTherm I und HygroTherm A) sowie für damit verbundene Dienstleistungen wie Analyse, Planung, Installation, Beprobung und laufende Betreuung.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (nachfolgend „Kunde"). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Cleanworxx in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Cleanworxx.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website von Cleanworxx ist unverbindlich und stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar.

(2) Angebote von Cleanworxx sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angaben zu erwartbaren Energie- und Kosteneinsparungen in Angeboten beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und stellen Prognosen, keine zugesicherten Eigenschaften dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist.

(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Cleanworxx, durch beiderseitige Unterfertigung des Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung durch Cleanworxx zustande.

(4) Für den Umfang der Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das unterfertigte Angebot maßgeblich.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung

(1) Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot samt Auftragsbestätigung sowie den technischen Datenblättern der Produkte.

(2) Cleanworxx ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter, qualifizierter Subunternehmer und Partnerbetriebe (insbesondere Installations- und Malereifachbetriebe sowie akkreditierter Labore) zu bedienen.

(3) Laboranalysen (z. B. Legionellen- und Schimmeltests) werden durch akkreditierte Partnerlabore durchgeführt. Bestellt der Kunde Testkits oder Analysen unmittelbar beim Partnerlabor, kommt der Vertrag insoweit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partnerlabor zu dessen Bedingungen zustande.

(4) Geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen der Leistungsausführung, die den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten als vorweg genehmigt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Cleanworxx rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Pläne (insbesondere zu Gebäude, Wassersystem und bisherigen Maßnahmen) vollständig und richtig zur Verfügung und gewährt den erforderlichen Zugang zum Objekt.

(2) Der Kunde sorgt dafür, dass die technischen Voraussetzungen am Aufstellungs- bzw. Anwendungsort (z. B. Strom- und Wasseranschluss, Zugänglichkeit des Heizraums) gegeben sind.

(3) Der Kunde hält die schriftlichen Anwendungs-, Betriebs- und Nachfüllhinweise von Cleanworxx sowie den vereinbarten Beprobungsplan ein. Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflichten, entfallen daraus resultierende Ansprüche gegen Cleanworxx; § 10 Abs. 3 bleibt unberührt.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie allfälliger im Angebot ausgewiesener Neben- und Versandkosten.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anderes vereinbart ist, binnen [14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(4) Cleanworxx ist bei laufenden Leistungen (z. B. Beprobung, Wartung, Nachlieferungen) berechtigt, angemessene Teilrechnungen zu legen.

§ 6 Liefer- und Leistungsfristen

(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von Cleanworxx nicht zu vertretende Umstände (z. B. Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen) verlängern die Fristen angemessen.

(3) Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum von Cleanworxx. Der Kunde hat Cleanworxx von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere Pfändungen) unverzüglich zu verständigen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff ABGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt [12] Monate ab Übergabe bzw. Abnahme der Leistung. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen; der Kunde hat das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt nachzuweisen.

(3) Der Kunde hat gelieferte Waren und erbrachte Leistungen unverzüglich zu untersuchen und Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich, spätestens binnen [14] Tagen ab Übergabe bzw. ab Erkennbarkeit, schriftlich und konkret zu rügen; andernfalls sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen des Mangels sowie Ansprüche aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit ausgeschlossen.

(4) Cleanworxx leistet nach eigener Wahl zunächst durch Verbesserung oder Austausch. Preisminderung oder Wandlung kommen erst in Betracht, wenn Verbesserung und Austausch fehlgeschlagen, unmöglich oder unzumutbar sind.

(5) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Anwendung, Nichtbeachtung der Anwendungs- und Betriebshinweise, eigenmächtige Änderungen oder Eingriffe des Kunden oder Dritter oder auf vom Kunden beigestellte Materialien und Informationen zurückzuführen sind.

§ 9 Haftung

(1) Cleanworxx haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.

(2) Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleiben unberührt.

(4) Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren binnen [sechs Monaten] ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls binnen drei Jahren ab der schadensauslösenden Handlung, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Der Höhe nach ist die Haftung von Cleanworxx — ausgenommen bei Vorsatz und bei Personenschäden — mit [der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung / EUR …] begrenzt.

§ 10 Haftungsübernahme durch Cleanworxx

(1) Eine über § 9 hinausgehende Übernahme von Haftungsrisiken des Kunden (insbesondere im Zusammenhang mit der Trinkwasserhygiene und der Einhaltung der ÖNORM B1921) erfolgt ausschließlich aufgrund einer ausdrücklichen, gesonderten schriftlichen Vereinbarung im jeweiligen Projektvertrag.

(2) Umfang und Voraussetzungen einer solchen Haftungsübernahme richten sich nach der jeweiligen Projektvereinbarung und den Bedingungen der Haftpflichtversicherung von Cleanworxx.

(3) Voraussetzung jeder Haftungsübernahme ist, dass der Kunde die schriftlichen Behandlungsempfehlungen von Cleanworxx und den vereinbarten Beprobungsplan vollständig einhält.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

(1) Der Kunde kann nur mit gerichtlich festgestellten oder von Cleanworxx schriftlich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.

(2) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Cleanworxx an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Cleanworxx.

§ 12 Geheimhaltung und Referenznennung

(1) Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

(2) Cleanworxx ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen.

§ 13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich im Datenschutzhinweis auf der Website von Cleanworxx.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Cleanworxx in Wien, sofern nicht anderes vereinbart ist.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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